Mitwirkung
Die Gestaltung unseres Schullebens wird in vielerlei Hinsicht nur möglich durch die Unterstützung der Eltern. Dabei sehen wir Eltern als Partner – wir arbeiten gemeinsam zum Wohle der uns anvertrauten Kinder.
Die Mitarbeit wird durch §§ 72, 73 und 65, 66 SchulG (Schulgesetz NRW) geregelt.
Voraussetzung für die fruchtbare Zusammenarbeit und Beratung ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Kindern, Lehrern und Eltern. Dazu gehört auch, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten einander zuzuhören, miteinander zu sprechen und zu versuchen, Akzeptanz und Toleranz zu üben, um wo immer möglich, eine gemeinsame Linie zu finden. Um dieses aufzubauen und zu pflegen, bedarf es neben Lehrersprechstunden, Elternsprechtagen und Elternabenden auch gemeinsamer Diskussionen über Erziehungsziele und Aufgaben der Eltern und Lehrer in den Mitwirkungsgremien wie Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz. Elternmitarbeit zeigt sich auch in den unten zusammengetragenen Bereichen unserer Schule. Die Beteiligung erstreckt sich auf viele unterschiedliche Bereiche unseres Schullebens und sie macht deutlich, wie sehr Kinder und Lehrer hier Unterstützung und Hilfe erfahren.
Eltern beteiligen sich u. a.
- bei der Lösung pädagogischer Fragen,
- bei der Gestaltung von Klassenfeiern,
- bei der Organisation und Gestaltung von Schulfesten,
- als Begleitung bei Unterrichtsgängen und Ausflügen,
- bei den Bundesjugendspielen,
- durch Unterstützung des Fördervereins „Verein der Freunde und Förderer der Weilenbrinkschule e. V.“.