Schutzkonzept
Inhaltsverzeichnis
Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt und sexualisierter Gewalt
Stand: 5/2026
1. Grundsätze
Missbrauch ist an keinen Ort gebunden. Er findet in allen sozialen Räumen wie Familie, Verein oder Schule statt. Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg Betroffene von sexualisierter Gewalt wird und auch SchülerInnen unserer Schule sind, sind wir uns als Schule unserer besonderen Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst. Schule ist ein zentrales Lebensfeld für Kinder und kann für belastete und traumatisierte SchülerInnen ein wichtiges stützendes Umfeld sein. Lehrkräfte sind statistisch gesehen bevorzugte Erstansprechpersonen für Kinder.
Die Schule hat im Zusammenhang mit dieser Thematik einen besonderen Bildungs-, Erziehungs- und Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Deswegen startete das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Ziel dieser Initiative ist es, Schulen im Umgang mit der Thematik zu schulen, zu unterstützen und in der Entwicklung eigener Schutzkonzepte zu begleiten.
An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber SchülerInnen abgelehnt – auch sexualisierte Gewalt. Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns an unserem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
Wir wollen der schulischen Verantwortung für den Kinderschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schulen ergibt, gerecht werden. Wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch hier keinen Raum erhält, aber SchülerInnen, die von Missbrauch betroffen waren oder sind, bei uns Hilfe finden.
Das Schutzkonzept soll zum einen dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Kinder hier keine (sexualisierte) Gewalt durch Erwachsene oder andere SchülerInnen erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenz- und Schutzort sein, an dem Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Schule von (sexualisierter) Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können.
Das Schutzkonzept hat also die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit zu schaffen!
2. Einbettung in das Leitbild
„Basis hierfür ist der wertschätzende Umgang miteinander und die Haltung des Respekts, durch den die Vermittlung von Werten glaubwürdig wird.“ … „Unser pädagogisches Verständnis begründet sich zudem auf der Achtung und der Würde, die der Schöpfung Gottes und im Besonderem jedem einzelnen Menschen als Geschöpf Gottes zukommt.“
Dieses Zitat stammt aus unserem Leitbild, woraus sich die unten genannten Werte „Wertschätzung, Respekt, Achtung und Toleranz wie auch Empathie und Vertrauen“ ableiten, die wir an unserer Schule vermitteln wollen.
Respektvoller Umgang gehört zu einer wertschätzenden Haltung jedem Menschen gegenüber. Deshalb gehört Respekt zu einem der vier wichtigsten Werte, die wir in vielfältigsten Bereichen unseres Schullebens etablieren.
Ein weiterer Aspekt unserer freiheitlichen Gesellschaft ist die gelebte Toleranz. Da auch das Schulleben ein Abbild unserer Gesellschaft ist, ist ein toleranter Umgang miteinander selbstverständlich. Das versuchen wir auch in Kooperation mit den Elternhäusern sowie den SchülerInnen unserer Schule regelmäßig zu verwirklichen.
Zwischenmenschliche Beziehungen funktionieren am besten, wenn wir uns in andere einfühlen. Die Kinder unserer Schule befinden sich in einer Lebensphase, in der sie lernen, Gefühle anderer sowie eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und miteinander zu vereinen. Dabei unterstützen wir sie mit Herz und Verstand indem für uns Empathie ein wertvoller Baustein im Umgang miteinander ist.
Vertrauen ist die Basis unserer pädagogischen Arbeit. Nur durch vertrauensvolle Beziehungen lässt sich ein unbeschwertes Umfeld schaffen, welches sowohl für das Lernklima als auch für eine angenehme Spielatmosphäre unverzichtbar ist.
3. Risikoanalyse
Im Vorfeld der Erarbeitung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt wurde eine schriftliche Befragung unter allen SchülerInnen durchgeführt, an welchen Orten, zu welchen Zeiten und in welchen Situationen sie sich hier in der Schule unwohl fühlen. Die Auswertung ergab folgendes:
| Jahrgang | Angst- und Risikoräume |
|---|---|
| 1. Jahrgang | Sanitäranlagen, Umkleiden unter der Turnhalle |
| 2. Jahrgang | Sanitäranlagen, Umkleiden unter der Turnhalle, der Berg an der Kita, Ecke hinter der Rutsche |
| 3. Jahrgang | Sanitäranlagen, Umkleiden unter der Turnhalle, Gang zum Forscherlabor, lange Flure, Treppe im hinteren Trakt, Ecke hinter der Rutsche |
| 4. Jahrgang | Sanitäranlagen, Umkleiden unter der Turnhalle, Treppe im hinteren Trakt, Gang zum Forscherlabor, Ecke hinter der Rutsche, Ecke an der Tischtennisplatte |
Die Befragung hat gezeigt, dass die SchülerInnen aus zwei unterschiedlichen Gründen die sanitären Anlagen als Angsträume angegeben haben. Zum einen fühlen sie sich dort unwohl, da es vermehrt vorkommt, dass sich MitschülerInnen nicht an die vereinbarten Toilettenregeln halten, zum anderen haben die Kinder die Sorge, dass sie dort eingeschlossen werden könnten.
Als Konsequenz aus dieser Befragung wurde verbindlich festgelegt, dass die Lehrkräfte während den Pausen häufiger in den Toilettenräumen nach dem Rechten schauen und verstärkt auf die Einhaltung der Toilettenregeln achten.
Als zweite Konsequenz wurde festgehalten, dass sich SchülerInnen, die während des Unterricht zur Toilette müssen, in eine Liste in der Klasse eintragen und von einem weiteren Kind begleitet werden können. Damit soll vermieden werden, dass sich Kinder allein und unwohl fühlen.
Um den Angstraum Umkleiden unter der Turnhalle zu entschärfen wurde eine freundlichere Gestaltung und eine hellere Beleuchtung angeregt. Zudem wirken die Lehrkräfte verstärkt auf die Einhaltung der Regeln in den Umkleiden ein.
In allen Jahrgängen wurde mit den SchülerInnen besprochen, was sie tun können, wenn es ihnen nicht gut geht.
Daraus ist folgendes Schaubild entstanden:
Das kann ich tun, wenn es mir nicht gut geht:
- Ich kann mit einem anderen Kind reden. (KlassensprecherIn, PausenhelferIn)
- Ich kann mit einer Lehrerin/ einem Lehrer reden.
- Ich kann mit einer Betreuerin/ einem Betreuer reden.
- Ich kann mit der Sekretärin/ dem Schulhausmeister/ der Reinigungskraft reden.
- Ich kann die Nummer gegen Kummer anrufen.
4. Prävention und Kooperation
Zentrales Präventionsinstrument und Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit SchülerInnen in einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz ist der Verhaltenskodex unserer Schule (vgl. Kap. 4.1.3). Die Einhaltung der im Kodex formulierten Vereinbarungen bietet beiden Seiten Schutz: SchülerInnen vor (sexueller) Gewalt und dem Personal vor unbegründetem Verdacht. Er beinhaltet alterstaugliche Regelungen für Situationen, die für (sexuelle) Gewalt leicht ausgenutzt werden könnten und die in der Risikoanalyse der Schule zutage getreten sind. Der Verhaltenskodex wird mit allen Beschäftigten ausführlich in Dienstbesprechungen erörtert. Neues Personal erhält den Kodex im Einarbeitungsgespräch – er wird dabei ausführlich erläutert.
Im Kodex wird auch dazu angehalten, bei Übertretungen das Gespräch zu suchen und ggf. entsprechend des Handlungsplans zu reagieren. Damit kann dem Entstehen von Gerüchten und unangemessenen Reaktionen vorgebeugt werden. Fehlerfreundlichkeit und die Bereitschaft zum Dialog bei versehentlichen Übertretungen oder begründeten Ausnahmen müssen gewährleistet sein, wenn sie von der oder dem Beschäftigten aktiv transparent gemacht werden.
4.1 Pädagogische Prävention
Pädagogische Prävention verfolgt zwei Ziele:
- Schutz der Kinder durch eine präventive Erziehungshaltung im (Schul-) Alltag.
- Schutz durch Wissen, hier insb. der Aufklärung über sexuellen Missbrauch.
4.1.1 Schutz durch eine präventive Erziehungshaltung im (Schul-)Alltag
Zu einer präventiven Haltung gehört der respektvolle, grenzwahrende Umgang mit allen Kindern, wie er im Verhaltenskodex formuliert ist. Wir versuchen, selbstwertstärkend zu arbeiten, also Schülerinnen und Schüler in ihren Stärken zu würdigen und bei ihren Schwächen zu unterstützen. Demütigende Unterrichtsmethoden werden nicht verwendet. Fehlerfreundlichkeit gilt in allen Bereichen. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen sind erarbeitet, bekannt und werden regelmäßig überarbeitet. Durch partizipative Beteiligungsstrukturen erfahren Kinder und Erwachsene regelmäßig, dass auch kleinere alltägliche Grenzverletzungen thematisiert und gelöst werden (z. B. Streitschlichtung, Klassenrat). So steigt das Vertrauen, auch bei großen Problemen Hilfe zu suchen.
Das Kollegium achtet auf einen kritischen, bewussten Umgang mit den Geschlechterrollen, z. B. auf Frauen- und Männerstereotypen in Unterrichtsmaterialien. Auch fächerübergreifend steht die Vermittlung grundlegender Werte und Kompetenzen im Fokus, vgl. z. B. Unterrichtseinheiten zum Thema „Kinderrechte“, „Trau dich!“ oder zur Sicherheit im Internet. Alle Kinder nehmen mit ihren Klassenlehrkräften am Projekt „Mein Körper gehört mir“ teil. In zusätzlichen Unterrichtsstunden werden die Inhalte vertiefend behandelt und nachhaltig im Schulalltag verankert.
4.1.2 Schutz durch Wissen, hier insb. der Aufklärung über sexuellen Missbrauch
Weil Wissen und positives Sprechen über sexuelle Themen protektiv wirken, werden bei uns nicht nur die Inhalte der schulischen Sexualerziehung gemäß der curricularen Vorgaben im Sachunterricht behandelt, sondern auch anlass- und situationsbezogen im Schulalltag in anderen Unterrichtsfächern selbstverständlich aufgegriffen. Themeninhalte werden den Eltern vorab vorgestellt, um gerade in diesem sensiblen, sehr auf die persönlichen Lebensentwürfe bezogenen Thema durch Information und Transparenz Vertrauen zu schaffen. Unsicherheiten können abgebaut werden und Eltern werden ermutigt, das Bildungsthema „Aufklärung“ nicht nur an die Schule abzugeben.
Sorgen und Vorbehalte von Eltern, die z. B. aus kulturellem oder religiösem Verständnis heraus das Sprechen über Sexualität ablehnen, werden respektiert, unsere eigenen pädagogischen Standards mit dem Verweis auf dieses Konzept und die curricularen Vorgaben jedoch trotzdem angewandt.
Der sexualpädagogische Unterricht wird dabei komplett von Präventionsprojekten zum sexuellen Missbrauch getrennt. So wird vermieden, dass die Kinder durch eine Vermischung den Eindruck bekämen, sexueller Missbrauch sei eine (negative) Form von Sexualität.
Nur ein Kind, das durch altersangemessene Informationen erfährt, was sexueller Missbrauch ist und mit welchen Grenzüberschreitungen er angebahnt wird, kann übergriffiges Verhalten richtig einschätzen und sich entsprechend verhalten. Nur wer über Täterstrategien in den digitalen Medien Bescheid weiß, hat die Chance, sie rechtzeitig zu bemerken etc. Die Kinder lernen, dass Missbrauch verboten ist (unabhängig davon, wie sich das betroffene Mädchen oder der betroffene Junge verhalten hat) und wo Betroffene Hilfe finden können. Sie bekommen einen Weg aufgezeigt, sich selbst Unterstützung zu holen. Immer wird betont, dass ein Missbrauch Menschen stark belasten, aber durch Trost, Unterstützung und ggf. Therapie auch verarbeitet werden kann.
4.1.3 Verhaltenskodex
Der Schulalltag zwischen Lehrkräften, Betreuungskräften, weiterem schulischen Personal, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, PraktikantInnen und Kindern sollte von gegenseitigem Vertrauen, Achtung, Respekt und verantwortungsvollem Umgang mit Nähe und Distanz geprägt sein.
Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Arbeit. Damit dies nicht für sexualisierte Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmte Situationen.
Achtsamkeit im Schulalltag
- Wir sprechen schulfremde Personen an und fragen nach ihrem Anliegen.
- Auf dem Gelände arbeitende Handwerker oder Tagesgäste müssen sich beim Schulhausmeister anmelden.
- Erwachsene Personen können aufgrund der geschlossenen Türen nach Unterrichtsbeginn nicht ins Gebäude gelangen und erhalten auch nur mit schlüssiger Begründung Zugang.
- Jegliche Grenzverletzung, die wir im Schulalltag wahrnehmen, thematisieren wir und übergehen sie nicht.
Gestaltung von Nähe und Distanz
- Nähe ist in einigen Situationen notwendig, um erfolgreich mit SchülerInnen arbeiten zu können: Angst, Stress, Trauer, Trösten, Wut. – In solchen Situationen achten wir besonders darauf, dass der Kontakt immer angemessen bleibt und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen gewahrt werden.
- Wir sind herausgefordert, unsere SchülerInnen in ihrer Entwicklung zu einem angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz zu unterstützen.
- Jegliche körperliche Berührung ist durch Achtsamkeit und Zurückhaltung geprägt.
- Insbesondere folgende Körperpartien dürfen nicht berührt werden: Brust, Scheide, Penis, Po.
Vier-Augen-Situationen
- Einzelgespräche, Einzelförderung und Einzelbetreuung können ein wichtiges oder notwendiges Instrument bei der Arbeit mit SchülerInnen sein. Sie müssen aber jederzeit transparent und von außen zugänglich sein.
Sprache und Wortwahl
- Wir verwenden zu keinem Zeitpunkt sexualisierte oder bedrohende Sprache.
- Auch bei der nonverbalen Kommunikation achten wir auf Angemessenheit und Gewaltfreiheit.
- Grenzüberschreitendes verbales und anzügliches nonverbales Verhalten, das wir bei SchülerInnen beobachten, thematisieren und unterbinden wir.
- Wir sprechen die SchülerInnen mit ihrem Rufnamen an, damit das Verhältnis von Nähe und Distanz nicht unbewusst beeinflusst wird.
- Alle MitarbeiterInnen sind Sprachvorbilder und sich dieser Rolle bewusst.
Beachtung der Intimsphäre
- Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Wir achten darauf, dass die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Kinder entwicklungsgemäß wahrgenommen und beachtet werden.
- Im Sport- und Schwimmunterricht finden Dusch- und Umkleidesituationen geschlechtergetrennt statt. Aufsichtspersonen klopfen an der Tür der Umkleidekabine an und kündigen an, dass sie eintreten.
- Kulturelle Unterschiede werden v. a. im Schwimmunterricht berücksichtigt. Es werden individuelle Lösungen gefunden.
- Bei Klassenfahrten schlafen SchülerInnen geschlechtergetrennt ohne Aufsichtsperson im Zimmer.
Toilettengänge
- Wir achten darauf, dass die SchülerInnen möglichst in den Pausenzeiten zur Toilette gehen.
- Toilettengänge sollten nur ausnahmsweise während des Unterrichts erfolgen. In diesen Ausnahmefällen lassen wir die Kinder in die Toilettenräume gehen.
Kleidung
- Die Kleidung aller MitarbeiterInnen, aller SchülerInnen sollte angemessen sein. Brust-, Bauch und Po-Bereich sollten bedeckt sein.
- Alle MitarbeiterInnen sind diesbezüglich Vorbilder und sich ihrer Rolle bewusst.
Disziplinierungsmaßnahmen
- Die Wirkung von Strafen ist gut zu durchdenken. Falls Sanktionen unabdingbar sind, müssen sie in direktem Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen und konsequent sein.
- Unsere erzieherischen Maßnahmen und Disziplinierungsmaßnahmen sind gemäß unseres Regelkatalogs und der AOGS transparent, reflektiert und in ein gesamtpädagogisches Erziehungskonzept eingebettet.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Medienerziehung ist Teil unseres Bildungsauftrages. Wir begleiten unsere SchülerInnen in der Entwicklung zu einem kompetenten und sicheren Umgang.
- SchülerInnen dürfen kein Handy und keine „Smartwatch“ mit in die Schule bringen. Sollten Kinder für den Notfall ein Handy oder eine „Smartwatch“ dabeihaben, bewahren sie diese während des gesamten Aufenthalts in der Schule ausgeschaltet im Tornister auf.
Abholzeiten
- Die Abholzeiten sollen von Eltern unbedingt eingehalten werden.
- Kinder gehen nach Unterrichtsschluss auf direkten Weg nach Hause und verbleiben nicht noch zum Spielen auf dem Schulhof.
Meldepflicht bei Verstößen
- Regelverstöße gegen den Verhaltenskodex müssen thematisiert und unter Berücksichtigung des Einzelfalls unterbunden werden, durch Gespräche mit den
- betreffenden Kindern,
- Lehrkräften,
- MitarbeiterInnen,
- Eltern,
- Sozialpädagogischen Fachkräften,
- OGS-Leitung,
- Schulleitung
- und /oder außerschulischem Fachpersonal
Kenntnisnahme des Verhaltenskodexes und Verpflichtung zur Einhaltung
- Alle MitarbeiterInnen, PraktikantInnen erhalten zu Dienstbeginn den Verhaltenskodex in Schriftform. Sie sind zur Einhaltung verpflichtet.
Wir sind uns dessen bewusst, dass nicht jede mögliche Alltagssituation geregelt sein kann und auch nicht sein sollte. Jede erwachsene Person an unserer Schule bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis von Nähe und Distanz zu SchülerInnen angemessen zu gestalten.
4.1.4 Prävention durch Partizipation
Das bestehende Konzept unserer Schule zum Beschwerdemanagement unterstützt Betroffene im Umgang mit schwierigen Situationen und bietet ihnen Sicherheit auf Menschen, die Ihnen helfen können, zuzugehen.
Ganz anonym kann der Briefkasten in der OGS genutzt werden, in den vorzugsweise die Kinder Wünsche oder Beschwerden schriftlich einwerfen können.
Im regelmäßig stattfindenden Kinderparlament haben die Klassensprecher die Möglichkeit, Anliegen vorzutragen und zu besprechen, die im Klassenrat aufgekommen sind.
5. Intervention
Trotz aller präventiven Bemühungen können Verdachtsmomente auf Gewalt oder sexualisierter Gewalt aufkommen. In einem solchen Fall sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Erstkontakt, ggf. akute Schutzmaßnahmen, Sicherung von Beweismitteln
- Dokumentation
- Meldewege unter Einhaltung von Schweigepflicht und Datenschutz
- Schutzmaßnahmen mit Einschaltung externer Stellen
Die nachfolgend aufgeführten Interventionspläne sollen Lehrkräften und Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit Betroffenen geben.
5.1 Interventionspläne
5.1.1 Plan für Intervention bei Verdacht auf Missbrauch (z. B. Hinweise, Verdachtsmoment)
- Sofortmaßnahmen
- Sicherheit der betroffenen Person gewährleisten: ruhigen Ort, Begleitung durch vertraute Fachkraft, kein Druck zur Berichterstattung.
- Keine/detailspezifische Gespräche, keine Vorverurteilungen.
- Verdachtsfall dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, beobachtete Anzeichen, Zitate (neutral).
- Meldung
- Interne Meldestelle (OGS-Leitung, Schulleitung), ggf. externe Stelle (Jugendamt/Polizei) je nach Rechtslage.
- Vertrauliche Weitergabe nur an berechtigte Personen.
- Erstgespräch/ Kontaktaufnahme
- Vertrauensaufbau, kindgerechte Sprache, offene Fragen vermeiden, Suggestivfragen vermeiden.
- Ziel: Aufmerksam zuhören, ob das Kind sich sicher fühlt zu berichten.
- Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen
- Kind schützen: keine Wiederholungssituation, sichere Umgebung sichern.
- Angebot von Fachberatung (Schulpsychologe, externe Trauma-Fachberatung) und ggf. medizinische Abklärung.
- Dokumentation
- Alle Schritte, Kontakte, Maßnahmen standardisiert protokollieren.
- Datenschutz sicherstellen (Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung bei digitalen Dokumenten).
- Kooperation
- enge Abstimmung mit Schulischer Präventionsstelle, ggf. Jugendamt, Datenschutzbeauftragten.
- Information an Eltern nur in festgelegten, rechtlich geprüften Schritten.
- Ggf. Kind über weitere Schritte informieren, klare, altersgerechte Erklärung der Prozesse geben.
- Nachbereitung
- Follow-up-Termine planen (z. B. in 1–2 Wochen), Monitoring von Anzeichen.
- Reflexion des Falls in Supervision.
5.1.2 Plan für Intervention bei Äußerung eines betroffenen Schülers (z. B. der Schüler berichtet direkt)
- Erstkontakt
- Ruhe, Empathie, nicht wertend reagieren.
- Bestätigen: „Danke, dass du mir davon erzählt hast. Es ist wichtig, dass wir darüber sprechen.“
- Keine Schuldzuweisungen, keine Verteidigung des Täters.
- Aussage erfassen
- Offene, neutrale Fragen stellen: Was ist passiert? Wer war dabei? Wann und wo?
- Zitate wörtlich dokumentieren, soweit möglich.
- Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen
- unmittelbare Schutzmaßnahmen sicherstellen (Aufenthalt in sicherer Umgebung, Begleitung durch vertraute Person).
- Ansprechpartner: Schulpsychologe, Sozialarbeiter, ggf. externe Fachstelle.
- Angebot von medizinischer und psychologischer Unterstützung prüfen.
- Meldung
- Entsprechend dem Schutzkonzept formale Meldung an die zuständige Stelle (OGS-Leitung, Schulleitung, Jugendamt) vornehmen.
- Kind über weitere Schritte informieren, klare, altersgerechte Erklärung der Prozesse geben.
- Kommunikation mit Erziehungsberechtigten
- In Absprache mit Fachkräften gezielte Information an Eltern über Unterstützungsangebote und nächste Schritte.
- Keine voreiligen Schlussfolgerungen; Datenschutz beachten!
- Dokumentation
- Detaillierte, zeitgestempelte Aufzeichnung des Gesprächs und aller Maßnahmen.
- Nachbereitung
- Detaillierte, zeitgestempelte Aufzeichnung des Gesprächs und aller Maßnahmen.
- Reflexion des Falls in Supervision.
6. Dokumentation und Verantwortlichkeiten
Jede Lehrkraft und jede/r MitarbeiterIn ist dazu verpflichtet bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes mitzuwirken. Dazu gehört in erster Linie die Einhaltung des Verhaltenskodex. Die Schulleitung und die OGS-Leitung haben hier eine Kontrollfunktion. Jede Lehrkraft und jede/r MitarbeiterIn ist verpflichtet einem Verdacht oder einer klaren Mitteilung nachzugehen und diese unter den datenschutzrechtlichen Maßgaben zu dokumentieren und nach den Handlungsschritten aus dem Abschnitt „Intervention“ vorzugehen. Die Protokolle werden unter Verschluss aufbewahrt.
Die Anbahnung der Kooperation mit externen Partnern (Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Netzwerken gegen Missbrauch, Fortbildungsmaßnahmen) obliegt der Schulleitung.
7. Evaluation und Qualitätssicherung
In regelmäßigen Abständen (jährlich) werden im ersten Quartal eines Schuljahres Risikoanalysen durchgeführt. Dazu werden die Kinder von den Klassenleitungen vornehmlich in Bezug auf ihre Angst- und Risikoräume befragt. Das Konzept wird den Analysen und deren Ergebnissen angepasst.